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Mitteilung

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Wir können die Preisbremse erst ab Mai umsetzen

Liebe Kundeninnen, liebe Kunden,
seit Januar 2023 gelten die gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen. Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität und mehreren technischen Problemen können die Entlastungsbeträge leider auch nicht in Ihrem April-Abschlag berücksichtigt werden.

Wir werden die betroffenen Kunden zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme im April per Post individuell anschreiben. Im Rahmen der Abschlagszahlung am 10. Mai wird dann der neue reduzierte Abschlag mit dem berechneten Entlastungsbetrag fällig. Dieser wird Ihnen vorab in dem Schreiben mitgeteilt. Selbstverständlich verrechnen wir den Entlastungsbetrag, auch rückwirkend für Januar, Februar, März und April dann entsprechend individuell je Kunde im Mai.

Unserem Geschäftsführer Jan Fuhrberg-Baumann ist es noch einmal wichtig zu betonen: „Alle Kunden werden die Entlastungen erhalten, die ihnen zustehen. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern. Wir geben alles, um die Preisbremsen schnellstmöglich, aber auch vollständig, umzusetzen. Unseren Kunden raten wir, trotz der durch die gesetzlichen Energiepreisbremsen abgemilderten Kostensprünge, im Alltag bewusster nach Einsparpotenzialen Ausschau zu halten.“

Die Preisbremsen laufen bis zum 31.12.2023 und können von der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden. Nach Auslaufen der Preisbremsen gilt wieder für den gesamten Energieverbrauch der aktuelle Vertragspreis.