Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Mitteilung

Mitteilung

Kundeninformation über die einmalige Kostenentlastung (Gas / Wärme) für den Monat Dezember 2022

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Gas und Wärme nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezemberabschlag überweisen, können Sie auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022. Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme (Ende Januar 2023) werden wir Ihnen den so genannten Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet.  Bei Wärme wird Ihr Septemberabschlag mit einem Aufschlag von 20% als Entlastungsbetrag verwendet. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist?

Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.

Die Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH als Erdgaslieferant sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite allgemein über die einmalige Entlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem ESWG (§ 2 Abs. 1 bis 3 und § 3) zu informieren.