Familie & Beruf
Wahlfreiheit zwischen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 34 oder 30 Wochenstunden
Kosten für Kindertagesstätte für ein Kind werden vom Betrieb übernommen
Es gilt eine Gleitzeitregelung ohne Kernarbeitszeit.
Überstunden können in Freizeitausgleich umgewandelt werden
Übernahme gesundheitsfördernder Maßnahmen bis 300 Euro pro Jahr für alle unbefristet beschäftigten Mitarbeiter