Gesetzliche Änderungen ab 2021
Ab 2021 wird der Ausstoß von CO² bepreist
Was Sie als Verbraucher jetzt wissen müssen
Zu Beginn des Jahres 2021 wird ein einheitlicher Preis für den Ausstoß des Treibhausgas CO2 eingeführt. Die Stadtwerke Eisenberg Energie als Energielieferant haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Wir Menschen erzeugen zu viel CO2 und andere Klimagase und tragen somit zu einer gefährlichen Erderwärmung bei, dessen Auswirkungen wir heute schon zu spüren bekommen. Die Bundesregierung hat das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichen CO2 auf nationaler Ebene deutlich zu reduzieren und damit zur weltweiten Klimawende beizutragen. Ein Bestandteil ist dabei das BEHG, das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das Gesetz greift ab dem 01. Januar 2021 und sorgt dafür, dass für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen – also vor allem für Öl, Benzin und Erdgas – Emissionszertifikate erworben werden müssen. Die Kosten für diese Zertifikate führen dazu, dass Verbraucher einen höheren Preis bezahlen müssen. Dies ist vom Gesetzgeber gewünscht, denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, mit klimaschonender Technologie zu modernisieren und mehr Erneuerbare Energien zu nutzen.
Welche Erdgastarife sind von dem neuen CO2-Preis betroffen?
Von dem Gesetz sind alle Erdgastarife betroffen. Wir als Energielieferant sind verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis ist hierfür gesetzlich auf 0,54 Cent je Kilowattstunde fixiert. Die Mehrkosten durch den Kauf der Emissionszertifikate führen dazu, dass wir unsere Gaspreise zu Beginn des Jahres 2021 anpassen müssen. Unsere Erdgaskunden wurden darüber rechtzeitig per Post informiert.
Es ist geplant, dass die Bundesregierung diese Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder in anderer Form an Bürgerinnen und Bürger zurückgibt. Beispielsweise soll ein Teil der Einnahmen zur Entlastung der EEG-Umlage genutzt werden. Eine eventuelle Entlastung der EEG-Umlage geben wir selbstverständlich eins-zu-eins an Sie weiter, sobald diese eintritt.