Wir sind auch gerne telefonisch für Sie da 036691 / 666-22

Herzens-Projekte

Wir engagieren uns leidenschaftlich dafür, Vereine, Verbände, Organisationen und öffentliche Events in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Bildung und sozialen Belangen zu unterstützen, insbesondere Projekte, die Kinder und Jugendliche fördern. Gern möchten wir allen Vereinen und Institutionen in Eisenberg die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung geben.

Stellen Sie uns auch in diesem Jahr Ihr Herzens-Projekt schriftlich vor und bewerben Sie sich bei uns für einen Zuschuss für Ihr Projekt.

Bitte beachten Sie folgende Vorgehensweise.

  • Befindet sich der Verein oder die gemeinnützige Organisation in unserem Versorgungsbereich, idealerweise in Eisenberg?
  • Lässt sich das Projekt oder die Organisation einem der Bereiche Sport, Kultur, Bildung, Umwelt oder soziales Engagement zuordnen?
  • Werden die bereitgestellten Mittel zur Förderung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt?
  • Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Anzahl der Mitglieder. Für jedes Vereinsmitglied unter 18 Jahren kann ein spezifischer Zuschuss von 5,00 € für das Projekt beantragt werden, wobei die Mindestfördersumme bei 100,00 € liegt.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen in Eisenberg erhalten pauschale Zuschüsse, abhängig von der Anzahl der Schüler oder zu betreuenden Kinder. Für bestimmte Vereine und Institutionen richtet sich der Spendenbetrag nach der Anzahl der Kinder, die an dem jeweiligen Projekt teilnehmen.
  • Die Vergabe unserer Unterstützungen erfolgt auf freiwilliger Basis und begründet keine Verpflichtung für weitere Leistungen seitens der Stadtwerke Eisenberg Energie GmbH.
  • Förderanträge müssen schriftlich und vollständig eingereicht werden. Entscheidungen über Zu- oder Absagen basieren ausschließlich auf den eingereichten Unterlagen und der Erfüllung unserer Förderrichtlinien.
  • Die Entscheidungsfindung erfolgt durch zwei unabhängige Prüfer anhand der o. g. Kriterien.
  • Jedes Projekt muss eine Punktzahl in Höhe von 2,5 Punkten gewichtet aufweisen, um bei der Mittelvergabe berücksichtigt zu werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, und Zusagen können bei Vorliegen triftiger Gründe widerrufen werden.
  • Ist das Budget ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert werden.