Grund- und Ersatzversorgung
Werden Sie aus dem Mitteldruck- oder Mittelspannungsnetz oder aus dem Hochdrucknetz versorgt oder übersteigt Ihr Stromverbrauch die Grenze von 100.000 kWh/Jahr oder der Gasverbrauch die Grenze von 1.500.000 kWh/a dann sieht das Energiewirtschaftsgesetz keine Ersatzversorgungspflicht des jeweiligen Grundversorgers im Netzgebiet vor. Gern prüfen wir in diesem Fall die Möglichkeit einer Versorgung über einen individuellen Liefervertrag durch die Stadtwerke Eisenberg. Bitte bedenken Sie, dass die Prüfung und eine mögliche Vertragsabwicklung hier einige Zeit Vorlauf benötigen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf hierzu direkt an unsere Sonderkundenbetreuerin Ines Knof unter Telefon 036691 666-33.
Als Kunde mit über 10.000 kWh Stromverbrauch bieten wir Ihnen in der Ersatzversorgung folgende Preise an.
Preisblätter der Ersatzversorgung (gültig ab 01.01.2024)
Preisblätter der Ersatzversorgung (gültig ab 01.05.2023)
- Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung
- Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung